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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Bekanntmachung nach § 50 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen.

Die Bekanntmachung finden sie unter dem Button - Bekanntmachung -.