Zum Hauptinhalt springen

Bekanntmachung -  Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Änderungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“; Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Änderungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“;
Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat den Baugenehmigungsbescheid vom 13.07.2021 betreffend den „Interaktiven MTB-Park mit Lernparcours“ mit Bescheid vom 17.12.2024 geändert. Eine Ausfertigung dieses Änderungsbescheides sowie die ihm zugrundeliegenden Genehmigungsunterlagen sind nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Umweltverträglichkeitsgesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz auszulegen.

Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025

Bei der Stadt Marktleuthen, Rathaus, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten des Rathauses Marktleuthen sind:

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten Sie, vorab telefonisch einen Termin zur Einsichtnahme unter 09285/969-24 oder 09285/969-26 zu vereinbaren.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 31.01.2025) gilt der Bescheid gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben und gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 und Art. 74 Abs. 5 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Marktleuthen, 09.01.2025

gez.

Kaestner

Erste Bürgermeisterin