Bekanntmachung - Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Änderungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“; Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Änderungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“;
Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat den Baugenehmigungsbescheid vom 13.07.2021 betreffend den „Interaktiven MTB-Park mit Lernparcours“ mit Bescheid vom 17.12.2024 geändert. Eine Ausfertigung dieses Änderungsbescheides sowie die ihm zugrundeliegenden Genehmigungsunterlagen sind nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Umweltverträglichkeitsgesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz auszulegen.
Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom
17.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025
Bei der Stadt Marktleuthen, Rathaus, Zimmer 203 zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Die Öffnungszeiten des Rathauses Marktleuthen sind:
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Wir bitten Sie, vorab telefonisch einen Termin zur Einsichtnahme unter 09285/969-24 oder 09285/969-26 zu vereinbaren.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 31.01.2025) gilt der Bescheid gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben und gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 und Art. 74 Abs. 5 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Marktleuthen, 09.01.2025
gez.
Kaestner
Erste Bürgermeisterin