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Bayerische Grundsteuerreform

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.

Unter http://www.grundsteuer.bayern.de stehen weitere Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung.

Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen finden sie nachstehend.